Konfirmation


Anmeldung

  • Die Einladung und Anmeldung erfolgt in den letzten Wochen vor den Ferien. Eingeladen werden alle Jugendlichen, die im neuen Schuljahr ihr 13. oder 14. Lebensjahr erreichen werden.
  • Sollte Ihr Kind aus verschiedenen Gründen (Umzug, Zuzug) keine Einladung zur Konfirmationsvorbereitung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unser Pfarramt.
  • Die Konfirmandenvorbereitung erfolgt von Oktober bis Mai. Die Konfirmation selbst findet üblicherweise im Mai statt.
  • Die Anmeldung erfolgt mit dem zugesandtem Anmeldeblatt und der Kopie des Taufscheins.

Wer kann sich konfirmieren lassen?

Jede/r, die/der evangelisch getauft wurde oder dem evangelischen Glauben angehört und üblicherweise im 14. Lebensjahr ist. Auch eine spätere Konfirmation als Erwachsene/r ist möglich.


Ist der Unterricht in einer anderen Pfarrgemeinde möglich?

Das ist möglich. Falls Ihr Kind einer anderen Gemeinde zugehörig ist und den Konfirmandenunterricht bei uns besuchen möchte, braucht es von seiner zuständigen Kirchengemeinde eine Delegation (Beauftragung seiner Heimatpfarrgemeinde) oder umgekehrt.


Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?

Nein. Um konfirmiert zu werden, muss Ihr Kind getauft sein. Die Taufe kann aber im Rahmen der Konfirmationsvorbereitung kurz vor oder mit der Konfirmation im Konfirmationsgottesdienst gefeiert werden.


Muss mein Kind konfirmiert werden, oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht die Taufe. In der „Konfizeit“ bekommen die Jugendlichen aber die Möglichkeit sich mit dem christlichen Glauben und ihrem Leben auf eine ihnen gemäße Art auseinander zu setzen.

Dabei ist es uns wichtig, dass sie das konkrete Gemeindeleben kennen lernen und sich auch exemplarisch daran beteiligen. Nach dieser Zeit dürfen die Jugendlichen bei der Konfirmation selbst bekennen, was bei ihrer Taufe ihre Eltern für sie entschieden haben: Dass sie Mitglied unserer evangelischen Kirche sein wollen.


Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird unter anderem das Recht zugesprochen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und sich nach der Volljährigkeit als Gemeindevertreter/in wählen zu lassen um aktiv in der Gemeinde mitzuarbeiten. Vom aktiven Wahlrecht kann man in der evangelischen Kirche sogar schon ab dem vollendetem 14. Lebensjahr nach der Konfirmation Gebrauch machen.


Endet das Patenamt mit der Konfirmation?

Offiziell enden die Aufgaben der Paten/Patinnen mit der Konfirmation, weil mit ihr die christliche „Erziehung“ abgeschlossen ist. Die guten Kontakte zwischen Paten/Patinnen und Patenkind entwickelt haben, können natürlich bestehen bleiben. Ein eigener Pate / eine eigene Patin zur Konfirmation ist nicht üblich.